Glossar

54 Begriffe aus dem Erb-, Steuer- und Immobilienrecht – verständlich erklärt.

A

Abschichtung

Nach dem Erbfall

Ein Erbe scheidet gegen Abfindung aus der Erbengemeinschaft aus.

Alternative zur Teilungsversteigerung: Ein Miterbe verzichtet auf seinen Anteil und erhält eine Abfindung. Muss nicht notariell beurkundet werden. Oft die fairste Lösung bei Immobilien in der Erbengemeinschaft. (gewohnheitsrechtlich anerkannt, BGH-Rechtsprechung)

Aufgebotsverfahren

Nach dem Erbfall

Gerichtliches Verfahren um unbekannte Erben oder Gläubiger zu ermitteln.

Das Nachlassgericht fordert öffentlich auf, Ansprüche anzumelden. Nach Ablauf der Frist können nicht gemeldete Ansprüche ausgeschlossen werden.

B

Berliner Testament

Vorsorge & Testament

Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein.

Die häufigste Testamentsform bei Ehepaaren. Der überlebende Partner erbt alles, Kinder erst nach dem zweiten Todesfall. ACHTUNG: Kinder können den Pflichtteil fordern! Bei Immobilien ohne Bargeldreserve kann das zum Verkaufszwang führen. (§§2265-2273 BGB)

Betreuungsverfügung

Vorsorge & Testament

Wunsch an das Gericht, wer als Betreuer bestellt werden soll.

Falls KEINE Vorsorgevollmacht vorliegt, können Sie mit der Betreuungsverfügung Ihren Wunsch-Betreuer benennen. Das Gericht berücksichtigt diesen Wunsch, ist aber nicht daran gebunden. (§1816 Abs. 2 BGB)

Bewertungsgesetz (BewG)

Steuer & Freibeträge

Regelt, wie Vermögenswerte für die Erbschaftsteuer bewertet werden.

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem BewG – oft abweichend vom Marktwert. Verfahren: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren. (BewG §§176-198)

D

Digitaler Nachlass

Vorsorge & Testament

Alle digitalen Konten, Daten und Vermögenswerte einer Person nach dem Tod.

Der digitale Nachlass umfasst ALLES Digitale: E-Mail-Konten, Social Media, Online-Banking, Cloud-Speicher, Kryptowährungen, Streaming-Abonnements, Online-Shops, Geräte-Zugänge. Ohne Regelung haben Angehörige keinen Zugang. Empfehlung: Zugangsliste erstellen, Vertrauensperson bestimmen, in Vorsorgevollmacht aufnehmen. Kryptowährungen (Seeds, Private Keys) gehen ohne Zugangsdaten UNWIEDERBRINGLICH verloren.

Dreißigster

Nach dem Erbfall

30 Tage Schutzfrist für Familienangehörige des Erblassers.

Familienangehörige, die mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft lebten, haben 30 Tage nach dem Todesfall Anspruch auf Unterhalt aus dem Nachlass (§1969 BGB).

E

Enterbung

Erbfolge & Pflichtteil

Ausschluss eines Erben per Testament – der Pflichtteil bleibt.

Per Testament kann jeder enterbt werden. ABER: Nahe Angehörige behalten den Pflichtteilsanspruch (50% des gesetzlichen Erbteils). Vollständige Enterbung ohne Pflichtteil nur in extremen Ausnahmefällen (§2333 BGB).

Erbbaurecht

Immobilie & Grundbuch

Recht, auf fremdem Grundstück zu bauen – zeitlich befristet.

Das Erbbaurecht erlaubt es, auf einem Grundstück zu bauen, das einem nicht gehört. Typisch bei Kommunen, Kirchen. Im Erbfall wird das Erbbaurecht vererbt.

Verwandt:Grundbuch

Erbe

Grundbegriffe

Person, die das Vermögen des Erblassers ganz oder teilweise erhält.

Ein Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein (Universalsukzession). Er übernimmt nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Erben werden per Testament oder durch gesetzliche Erbfolge bestimmt. (§1922 BGB – Universalsukzession)

Erbengemeinschaft

Grundbegriffe

Alle Erben bilden automatisch eine Gemeinschaft am gesamten Nachlass.

Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. JEDE Entscheidung braucht die Zustimmung ALLER. Das führt häufig zu Blockaden, besonders bei Immobilien. Auflösung durch Teilung, Abschichtung oder Teilungsversteigerung. (§§2032-2042 BGB)

Erblasser

Grundbegriffe

Die verstorbene Person, deren Vermögen vererbt wird.

Der Erblasser ist die Person, die durch ihren Tod einen Erbfall auslöst. Ihr gesamtes Vermögen (Nachlass) geht auf die Erben über – einschließlich Schulden.

Erbausschlagung

Nach dem Erbfall

Das Erbe ablehnen – Frist: 6 Wochen ab Kenntnis (6 Monate bei Auslandsbezug).

Wer ein überschuldetes Erbe nicht will, kann es ausschlagen. Frist: 6 Wochen ab Kenntnis (§1944 BGB). Bei Auslandsbezug (Erblasser oder Erbe im Ausland zum Zeitpunkt des Erbfalls): 6 Monate (§1944 Abs. 3 BGB). ACHTUNG: Wer Gegenstände entnimmt oder Schulden bezahlt, gilt als Erbe! Für Minderjährige: Genehmigung des Familiengerichts nötig.

Erbfall

Grundbegriffe

Der Moment des Todes – ab dann gelten die erbrechtlichen Regelungen.

Mit dem Tod tritt der Erbfall ein. Der Nachlass geht automatisch auf die Erben über (§1922 BGB). Fristen laufen: Erbausschlagung (6 Wochen), Steuererklärung.

Erbfolge (gesetzlich)

Erbfolge & Pflichtteil

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist.

Ohne Testament gilt: 1. Ordnung (Kinder), 2. Ordnung (Eltern/Geschwister), 3. Ordnung (Großeltern). Ehepartner hat Sonderstellung. Bei Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner neben Kindern 1/2. (§§1924-1936 BGB)

Erbquote

Grundbegriffe

Der prozentuale Anteil eines Erben am Nachlass.

Ergibt sich aus gesetzlicher Erbfolge oder Testament. Beispiel: Ehepartner + 2 Kinder (Zugewinngemeinschaft): Ehepartner 1/2, je Kind 1/4. (§§1924 ff., §1931 BGB)

Erbschein

Nach dem Erbfall

Amtliches Dokument, das die Erbenstellung nachweist.

Vom Nachlassgericht ausgestellt. Nachweis gegenüber Banken, Grundbuchamt, Behörden. Kosten nach Nachlasswert. Tipp: Notarielles Testament ersetzt oft den Erbschein. (§§2353-2370 BGB)

Erbschaftsmediation

Vorsorge & Testament

Außergerichtliche Konfliktlösung bei Erbstreitigkeiten.

Ein neutraler Mediator hilft den Erben, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Günstiger und schneller als Gerichtsverfahren. Empfehlenswert bei Erbengemeinschaften mit Immobilien.

Erbschaftsteuer

Steuer & Freibeträge

Steuer auf den Erwerb von Todes wegen – nach ErbStG.

Fällt an, wenn der Erwerb die Freibeträge übersteigt. Steuersätze: Klasse I (7–30%), Klasse II (15–43%), Klasse III (30–50%). Anzeigepflicht: 3 Monate nach Kenntniserlangung. (ErbStG §§1-37)

Erbvertrag

Erbfolge & Pflichtteil

Vertragliche Regelung der Erbfolge – bindend für alle Beteiligten.

Anders als das Testament ist der Erbvertrag ein VERTRAG. Nur notariell möglich und bindend – der Erblasser kann ihn nicht einseitig ändern. (§§2274-2302 BGB)

Erbbauzins

Immobilie & Grundbuch

Regelmäßige Zahlung für die Nutzung eines Erbbaurechts.

Der Erbbauzins ist eine jährliche Zahlung an den Grundstückseigentümer für das Recht, auf seinem Grundstück zu bauen. Im Erbfall wird das Erbbaurecht mit der Zahlungspflicht vererbt.

F

Familienheim-Privileg

Steuer & Freibeträge

Selbstgenutzte Immobilie kann steuerfrei an Ehepartner übergehen.

§13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG: Selbstgenutzte Immobilie steuerfrei an Ehepartner – wenn dieser 10 Jahre darin wohnt. An Kinder: bis 200 m² steuerfrei.

Freibetrag

Steuer & Freibeträge

Betrag, bis zu dem keine Erbschaft-/Schenkungsteuer anfällt.

ErbStG §16: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Stiefkinder 400.000 €, Eltern 100.000 €, alle anderen 20.000 €. Bei Schenkung: alle 10 Jahre erneuerbar.

G

Grundbuch

Immobilie & Grundbuch

Öffentliches Register aller Rechte an Grundstücken.

Dokumentiert: Eigentümer, Grundschulden, Hypotheken, Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte. Im Erbfall muss das Grundbuch umgeschrieben werden. undefined

Grundbuchauszug

Immobilie & Grundbuch

Kopie des Grundbucheintrags – wichtig für Bewertung und Verkauf.

Erhältlich beim Grundbuchamt. Kosten: ca. 10–20 €. Benötigt für: Verkauf, Erbschein, Kredit, Steuererklärung.

Verwandt:Grundbuch

Grundschuld

Immobilie & Grundbuch

Belastung einer Immobilie als Kreditsicherheit.

Im Grundbuch eingetragen. Bleibt auch nach Tilgung bestehen (muss gelöscht werden). Im Erbfall: geht auf Erben über. Prüfen Sie Restschuld!

Verwandt:Grundbuch

Güterstandsschaukel

Lebzeitige Übertragung

Steuersparmodell: Wechsel des Güterstands zur steuerfreien Übertragung.

Eheleute wechseln von Zugewinngemeinschaft zu Gütertrennung. Der Zugewinnausgleich ist STEUERFREI. Dann zurückwechseln. So können große Vermögen steuerfrei übertragen werden.

Grabpflegekosten

Steuer & Freibeträge

Können als Nachlassverbindlichkeit von der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

Grabpflegekosten sind steuerlich absetzbar: Pauschal 10.300 € können als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Bei höheren tatsächlichen Kosten: Nachweis erforderlich. Die Verpflichtung zur Grabpflege kann auch testamentarisch als Auflage bestimmt werden.

K

Kettenschenkung

Lebzeitige Übertragung

Schenkung über Umwege, um höhere Freibeträge zu nutzen.

Schwiegerkinder haben nur 20.000 € Freibetrag. Lösung: Eltern → Kind (400.000 €) → Ehepartner des Kindes (500.000 € zwischen Ehegatten). Zeitabstand einhalten! (steuerrechtlich umstritten, BFH-Rechtsprechung)

N

Nachlass

Grundbegriffe

Das gesamte Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes.

Umfasst alles: Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen, persönliche Gegenstände – aber auch Schulden und Verbindlichkeiten. (§1922 BGB)

Nachlassgericht

Nach dem Erbfall

Abteilung des Amtsgerichts für Erbsachen.

Zuständig für: Testamentseröffnung, Erbscheinerteilung, Nachlassverwaltung. Am letzten Wohnsitz des Erblassers. Testamente MÜSSEN dort abgegeben werden.

Nachlassinsolvenz

Nach dem Erbfall

Alternative zur Erbausschlagung – Haftung auf Nachlass begrenzen.

Erbe annehmen und Nachlassinsolvenz beantragen. Privatvermögen ist geschützt. Sinnvoll wenn Nachlass teils wertvoll (Immobilie), aber auch verschuldet ist. (§§1975-1992 BGB, InsO)

Nachlassverzeichnis

Nach dem Erbfall

Vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden.

Grundlage für: Erbschaftsteuer, Erbschein, Teilung. Umfasst: Immobilien, Konten, Wertpapiere, Versicherungen, Schulden. Bei Pflichtteil kann notarielles Verzeichnis verlangt werden.

Nießbrauch

Lebzeitige Übertragung

Nutzungsrecht auch nach Eigentumsübertragung – wohnen oder Miete kassieren.

Eigentum übertragen, Nutzungsrecht behalten (Wohnen oder Mieteinnahmen). Mindert den steuerpflichtigen Wert erheblich. Berechnung: Jahreswert × Vervielfältiger (nach Alter). (§§1030-1089 BGB, BewG §14)

Nachlassverwaltung

Nach dem Erbfall

Gerichtlich angeordnete Verwaltung des Nachlasses – schützt das Privatvermögen der Erben.

Die Nachlassverwaltung trennt den Nachlass vom Privatvermögen der Erben. Der Erbe haftet dann nur noch mit dem Nachlass, nicht mit eigenem Vermögen. Sinnvoll wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist. Anders als bei der Erbausschlagung behalten Sie den Nachlass – aber Ihr Privatvermögen ist geschützt.

P

Patientenverfügung

Vorsorge & Testament

Festlegung gewünschter oder abgelehnter medizinischer Maßnahmen.

Legt fest, welche Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Für Ärzte bindend. Regelmäßig aktualisieren und möglichst konkret formulieren. (§1827 BGB)

Pflichtteil

Erbfolge & Pflichtteil

Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils – für enterbte nahe Angehörige.

Beträgt 50% des gesetzlichen Erbteils. Anspruch haben: Kinder, Ehepartner, unter Umständen Eltern. Reiner GELDANSPRUCH – kein Anspruch auf Gegenstände oder Immobilien. (§§2303-2338 BGB)

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Erbfolge & Pflichtteil

Schenkungen werden 10 Jahre beim Pflichtteil berücksichtigt – mit Abschmelzung.

Schenkungen der letzten 10 Jahre werden zum Nachlass hinzugerechnet. Pro Jahr seit Schenkung: −10% Anspruch. Nach 10 Jahren = 0. Frühzeitig schenken reduziert Risiken.

Pflichtteilsverzicht

Erbfolge & Pflichtteil

Notarieller Verzicht auf den Pflichtteil – meist gegen Abfindung.

Kinder können notariell auf den Pflichtteil verzichten – oft im Gegenzug für Schenkung. Schafft Rechtssicherheit und schützt überlebenden Ehepartner.

R

Rückforderungsrecht

Lebzeitige Übertragung

Absicherung bei Schenkungen – falls etwas schiefgeht.

Bei Übertragungen können vereinbart werden: Rückforderung bei Verarmung, Insolvenz, Scheidung, Vorversterben, Veräußerung, grobem Undank. Immer notariell regeln!

S

Schenkung

Lebzeitige Übertragung

Unentgeltliche Zuwendung zu Lebzeiten – gleiche Steuerregeln wie Erbschaft.

ErbStG: Gleiche Klassen, Sätze und Freibeträge wie Erbschaft. Vorteil: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. So kann Vermögen schrittweise steuerfrei übertragen werden. (§516 BGB, ErbStG §7)

Schenkungsteuer

Steuer & Freibeträge

Steuer auf Zuwendungen zu Lebzeiten – gleiches Gesetz wie Erbschaftsteuer.

Im SELBEN Gesetz (ErbStG). Gleiche Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze. Unterschied: Freibeträge erneuern sich bei Schenkung alle 10 Jahre. (ErbStG, gleiche Sätze wie Erbschaftsteuer)

Steuerklasse (ErbStG)

Steuer & Freibeträge

Bestimmt den Steuersatz – abhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Klasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel (7–30%). Klasse II: Geschwister, Nichten, Schwiegerkinder (15–43%). Klasse III: Lebensgefährte, Freunde, Vereine (30–50%).

Spekulationssteuer

Steuer & Freibeträge

Steuer auf Gewinn beim Immobilienverkauf innerhalb von 10 Jahren.

Wer eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb verkauft, muss den Gewinn versteuern. Ausnahme: Selbst genutzte Immobilien sind befreit. Im Erbfall wird die Spekulationsfrist des Erblassers übernommen. (§23 EStG – 10-Jahres-Frist)

T

Teilungsversteigerung

Nach dem Erbfall

Gerichtliche Zwangsversteigerung bei Erbengemeinschaft.

Wenn sich Erben nicht über eine Immobilie einigen können, kann JEDER die Teilungsversteigerung beantragen. Ergebnis: meist unter Marktwert. Vermeidung: einvernehmliche Teilung. (§§180-185 ZVG)

Testament

Vorsorge & Testament

Letztwillige Verfügung – bestimmt, was nach dem Tod geschieht.

Zwei Formen: handschriftlich (eigenhändig + unterschrieben + datiert) oder notariell. Notarielles Testament ersetzt den Erbschein. Kann jederzeit geändert werden. (§§2064-2264 BGB)

Testamentsvollstreckung

Vorsorge & Testament

Vertrauensperson setzt den letzten Willen um.

Per Testament bestimmt. Verwaltet und verteilt den Nachlass. Sinnvoll bei: minderjährigen Erben, komplexem Vermögen, Streitpotenzial. (§§2197-2228 BGB)

Verwandt:Testament
V

Vor- und Nacherbschaft

Erbfolge & Pflichtteil

Vorerbe erhält Nachlass zuerst, Nacherbe nach bestimmtem Ereignis.

Erblasser bestimmt: Erbe A (Vorerbe) erhält den Nachlass, nach dessen Tod geht er an Erbe B (Nacherbe). Häufig bei Patchworkfamilien.

Verwandt:Testament

Verkehrswert / Marktwert

Immobilie & Grundbuch

Geschätzter Marktpreis einer Immobilie.

Basis für: Erbschaftsteuer, Verkaufspreis, Pflichtteil. Gutachten oder Maklerbewertung schafft Klarheit und vermeidet Streit unter Erben.

Vermächtnis

Grundbegriffe

Zuwendung einzelner Gegenstände an bestimmte Personen.

Der Vermächtnisnehmer wird NICHT Miterbe – nur Anspruch auf Herausgabe des Gegenstands. Beispiel: "Mein Enkel soll die Uhr bekommen." (§§2147-2191 BGB)

Verwandt:TestamentErbe

Vorsorgevollmacht

Vorsorge & Testament

Bestimmt, wer für Sie handelt, wenn Sie es nicht mehr können.

Das WICHTIGSTE Vorsorgedokument. Ohne sie muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Sollte beim Notar beurkundet werden: Vermögen, Gesundheit, Aufenthalt. (§§1814 ff. BGB)

Versorgungsfreibetrag

Steuer & Freibeträge

Zusätzlicher Freibetrag für Ehepartner und Kinder neben dem persönlichen Freibetrag.

Ehepartner: bis zu 256.000 € zusätzlich zum Freibetrag von 500.000 €. Kinder: je nach Alter zwischen 10.300 € und 52.000 €. Wird um bereits erhaltene Versorgungsbezüge (z.B. Witwenrente) gekürzt. Steht nur bei Erwerb von Todes wegen zu, nicht bei Schenkung.

W

Wohnrecht

Lebzeitige Übertragung

Recht, eine Wohnung zu bewohnen – aber keine Mieteinnahmen.

Anders als Nießbrauch: nur SELBST bewohnen, nicht vermieten. Nicht übertragbar, endet mit Tod. Steuerlich: mindert Schenkungswert weniger als Nießbrauch. Beim Wohnrecht darf der Berechtigte nur EINEN definierten Wohnraum nutzen, beim Nießbrauch das gesamte Objekt inklusive Vermietung. (§1093 BGB)

Verwandt:Nießbrauch
Z

Zugewinngemeinschaft

Grundbegriffe

Der gesetzliche Güterstand in Deutschland – gilt automatisch bei Heirat.

Die Zugewinngemeinschaft ist der Standard-Güterstand. Während der Ehe verwaltet jeder sein Vermögen selbst. Bei Scheidung oder Tod wird der Zugewinn (Vermögenszuwachs während der Ehe) ausgeglichen. Im Erbfall: Der Zugewinnausgleich erhöht den Erbteil des Ehepartners pauschal um 1/4 – deshalb erbt der Ehepartner neben Kindern 1/2 (1/4 gesetzlich + 1/4 Zugewinn). (§§1363-1390 BGB, §1371 BGB erbrechtlich)

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