Warum Sie einen Makler brauchen
Erbimmobilie, Erbengemeinschaft, Scheidung – der Marktwert ist die Basis für jede Entscheidung. Ohne professionelle Bewertung verschenken Sie Geld.
Typische Fehler ohne Makler
• 30.000–80.000 € Wertverlust durch falsche Preisvorstellung beim Verkauf
• Erbengemeinschaft blockiert – ohne neutrale Bewertung einigt sich niemand
• Pflichtteils-Streit – ohne Marktwert ist der Pflichtteil nicht berechenbar
• Zu hohe Auszahlung an Miterben, weil der Immobilienwert nur geschätzt wurde
Marktwert vs. steuerliche Bewertung – zwei Welten
Zwei völlig verschiedene Bewertungen – für völlig verschiedene Zwecke. Das ist die häufigste Verwechslung:
Marktwert (Verkehrswert)
Was die Immobilie am freien Markt tatsächlich bringt.
Brauchen Sie für:
- • Verkauf der Erbimmobilie
- • Auszahlung von Miterben
- • Faire Teilung in der Erbengemeinschaft
- • Pflichtteilsberechnung
- • Scheidung / Zugewinnausgleich
→ Zuständig: Makler / Gutachter
Steuerliche Bewertung
Berechnung nach dem Bewertungsgesetz (BewG) durch das Finanzamt.
Brauchen Sie für:
- • Erbschaftsteuer berechnen
- • Schenkungsteuer berechnen
- • Gegengutachten gegen Finanzamt
→ Zuständig: Steuerberater
Wichtig: Die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt ist oft deutlich höher als der tatsächliche Marktwert. Wenn das Finanzamt Ihre Immobilie mit 600.000 € bewertet, der Marktwert aber nur 450.000 € beträgt, können Sie mit einem Gegengutachten die Steuerlast senken. Dafür brauchen Sie den Steuerberater UND einen Gutachter.
Wann Sie einen Makler brauchen
Immobilie im Nachlass
Marktwert ist die Basis für alle Entscheidungen: Behalten, verkaufen, aufteilen?
Erbengemeinschaft mit Immobilie
Neutrale Bewertung für faire Aufteilung. Verhindert Streit und Teilungsversteigerung.
Verkauf geplant
Professionelle Vermarktung, optimale Preisfindung, Käuferselektion. Provision: 3,57% (Bayern) bis 7,14% (inkl. MwSt).
Immobilienübertragung
Marktwert als Grundlage für Nießbrauch-Berechnung und Schenkungsvertrag.
Scheidung mit Immobilie
Immobilienbewertung für Zugewinnausgleich. Neutrale Bewertung schützt beide Seiten.
Pflichtteilsberechnung
Der Immobilienwert bestimmt die Höhe des Pflichtteils. Ohne Bewertung kein Pflichtteil.
Makler vs. Gutachter – wann brauchen Sie wen?
Makler-Bewertung
- • Oft kostenlos (Ersteinschätzung)
- • Marktgerecht – kennt aktuelle Preise
- • Für: Verkauf, Orientierung, Ersteinschätzung
- • Nicht gerichtsfest
Gutachten (§194 BauGB)
- • 1.500–4.000 € (je nach Immobilie)
- • Normiert nach ImmoWertV
- • Für: Gericht, Finanzamt, Streit
- • Gerichtsfest
Empfehlung: Starten Sie mit der kostenlosen Makler-Bewertung. Nur bei Streit, Gerichtsverfahren oder Finanzamt-Gegengutachten brauchen Sie ein offizielles Gutachten.
Was kostet ein Makler?
Hinweis: Seit 2020 wird die Makler-Courtage bei Privatverkäufen in der Regel hälftig geteilt. Die genauen Sätze variieren je nach Bundesland.
Makler-Bewertung ist oft kostenlos
Viele Makler bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Das ist kein gerichtsfestes Gutachten, aber eine solide Basis für Ihre Entscheidung. Nutzen Sie diese Möglichkeit – Sie sind danach zu nichts verpflichtet.
Welchen Experten brauchen Sie?
Jeder Experte hat seinen Zuständigkeitsbereich:
ErbenKompass bietet Orientierung – keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.