ErbenKompassExpertenMakler

Warum Sie einen Makler brauchen

Erbimmobilie, Erbengemeinschaft, Scheidung – der Marktwert ist die Basis für jede Entscheidung. Ohne professionelle Bewertung verschenken Sie Geld.

Typische Fehler ohne Makler

30.000–80.000 € Wertverlust durch falsche Preisvorstellung beim Verkauf

Erbengemeinschaft blockiert – ohne neutrale Bewertung einigt sich niemand

Pflichtteils-Streit – ohne Marktwert ist der Pflichtteil nicht berechenbar

Zu hohe Auszahlung an Miterben, weil der Immobilienwert nur geschätzt wurde

Marktwert vs. steuerliche Bewertung – zwei Welten

Zwei völlig verschiedene Bewertungen – für völlig verschiedene Zwecke. Das ist die häufigste Verwechslung:

Marktwert (Verkehrswert)

Was die Immobilie am freien Markt tatsächlich bringt.

Brauchen Sie für:

  • Verkauf der Erbimmobilie
  • Auszahlung von Miterben
  • Faire Teilung in der Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilsberechnung
  • Scheidung / Zugewinnausgleich

→ Zuständig: Makler / Gutachter

Steuerliche Bewertung

Berechnung nach dem Bewertungsgesetz (BewG) durch das Finanzamt.

Brauchen Sie für:

  • Erbschaftsteuer berechnen
  • Schenkungsteuer berechnen
  • Gegengutachten gegen Finanzamt

→ Zuständig: Steuerberater

Wichtig: Die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt ist oft deutlich höher als der tatsächliche Marktwert. Wenn das Finanzamt Ihre Immobilie mit 600.000 € bewertet, der Marktwert aber nur 450.000 € beträgt, können Sie mit einem Gegengutachten die Steuerlast senken. Dafür brauchen Sie den Steuerberater UND einen Gutachter.

Wann Sie einen Makler brauchen

Immobilie im Nachlass

Marktwert ist die Basis für alle Entscheidungen: Behalten, verkaufen, aufteilen?

Erbengemeinschaft mit Immobilie

Neutrale Bewertung für faire Aufteilung. Verhindert Streit und Teilungsversteigerung.

Verkauf geplant

Professionelle Vermarktung, optimale Preisfindung, Käuferselektion. Provision: 3,57% (Bayern) bis 7,14% (inkl. MwSt).

Immobilienübertragung

Marktwert als Grundlage für Nießbrauch-Berechnung und Schenkungsvertrag.

Scheidung mit Immobilie

Immobilienbewertung für Zugewinnausgleich. Neutrale Bewertung schützt beide Seiten.

Pflichtteilsberechnung

Der Immobilienwert bestimmt die Höhe des Pflichtteils. Ohne Bewertung kein Pflichtteil.

Makler vs. Gutachter – wann brauchen Sie wen?

Makler-Bewertung

  • Oft kostenlos (Ersteinschätzung)
  • Marktgerecht – kennt aktuelle Preise
  • Für: Verkauf, Orientierung, Ersteinschätzung
  • Nicht gerichtsfest

Gutachten (§194 BauGB)

  • 1.500–4.000 € (je nach Immobilie)
  • Normiert nach ImmoWertV
  • Für: Gericht, Finanzamt, Streit
  • Gerichtsfest

Empfehlung: Starten Sie mit der kostenlosen Makler-Bewertung. Nur bei Streit, Gerichtsverfahren oder Finanzamt-Gegengutachten brauchen Sie ein offizielles Gutachten.

Was kostet ein Makler?

Ersteinschätzung / WertermittlungMeist kostenlos
Makler-Courtage (Verkauf, 50/50-Teilung)3,57% je Seite (inkl. MwSt)
Beispiel: 500.000 € Verkaufspreisca. 17.850 € (Käufer & Verkäufer je)
Gerichtsfestes Gutachten (Gutachter)1.500–4.000 €

Hinweis: Seit 2020 wird die Makler-Courtage bei Privatverkäufen in der Regel hälftig geteilt. Die genauen Sätze variieren je nach Bundesland.

Makler-Bewertung ist oft kostenlos

Viele Makler bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Das ist kein gerichtsfestes Gutachten, aber eine solide Basis für Ihre Entscheidung. Nutzen Sie diese Möglichkeit – Sie sind danach zu nichts verpflichtet.

ErbenKompass bietet Orientierung – keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.