ErbenKompassExpertenAnwalt

Wann Sie einen Anwalt für Erbrecht brauchen

Erbstreit, Pflichtteil, Erbengemeinschaft – wenn es kompliziert wird, brauchen Sie jemanden, der Ihre Interessen vertritt. Der Anwalt kämpft für Sie.

Wann Sie SOFORT einen Anwalt brauchen

Erbengemeinschaft blockiert – ein Erbe verweigert jede Einigung → Teilungsversteigerung droht

Pflichtteil wird eingefordert – Frist: 3 Jahre ab Kenntnis (§2332 BGB)

Überschuldeter Nachlass – Erbausschlagung nur innerhalb von 6 Wochen möglich

Testament angefochten – Zweifel an Geschäftsfähigkeit oder Einflussnahme

Typische Fälle für den Erbrechts-Anwalt

Erbengemeinschaft auflösen

Wenn Verhandlungen scheitern, kann der Anwalt eine Auseinandersetzungsklage vorbereiten oder eine Mediation anstoßen.

Pflichtteil einfordern oder abwehren

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Berechnung, Auskunftsansprüche, Stundung – alles Anwaltssache.

Testamentsanfechtung

War der Erblasser geschäftsfähig? Wurde er beeinflusst? Frist: 1 Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

Erbausschlagung beraten

Überschuldeter Nachlass? Der Anwalt prüft, ob Ausschlagung sinnvoll ist und wahrt die 6-Wochen-Frist.

Nachlassinsolvenz beantragen

Schützt das Privatvermögen des Erben, wenn der Nachlass überschuldet ist (§§1975 ff. BGB).

Vermächtnis durchsetzen

Wenn der Erbe ein Vermächtnis nicht erfüllt, kann der Begünstigte den Anspruch einklagen.

Erbennachweis & Erbschein anfechten

Falscher Erbschein? Der Anwalt kann die Einziehung beantragen und den richtigen Erbschein erwirken.

Notar vs. Anwalt – der entscheidende Unterschied

Notar = Neutral

Erstellt und beurkundet Dokumente. Berät beide Seiten gleichermaßen.

Für: Testament erstellen, Vollmacht beurkunden, Immobilie übertragen.

Anwalt = Parteiisch

Vertritt ausschließlich Ihre Interessen. Verhandelt, klagt, verteidigt.

Für: Streit lösen, Pflichtteil fordern, Anfechtung, Erbengemeinschaft auflösen.

Faustregel: Solange sich alle einig sind → Notar. Sobald Streit entsteht → Anwalt. Bei Immobilien-Übertragung → Notar erstellt, Anwalt prüft (optional).

Was kostet ein Anwalt für Erbrecht?

Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Oft wird ein Stundenhonorar vereinbart.

Erstberatungca. 190–250 € (Verbraucher max. 190 €+MwSt)
Außergerichtliche Vertretungabh. vom Streitwert
Pflichtteilsklage (100.000 € Streitwert)ca. 4.000–8.000 €
Erbauseinandersetzungsklageabh. vom Nachlasswert
Stundensatz (Fachanwalt)ca. 250–400 €/Stunde

Tipp: Fragen Sie nach einer kostenlosen Ersteinschätzung. Viele Kanzleien bieten ein kurzes Erstgespräch an. Klären Sie vorab, ob RVG-Abrechnung oder Stundenhonorar vereinbart wird.

Wann Sie KEINEN Anwalt brauchen

• Alle Erben sind sich einig → Notar reicht für die Dokumentation

• Sie möchten nur ein Testament erstellen → Notar oder handschriftlich

• Es gibt keinen Streit über die Verteilung → Einordnung bei ErbenKompass

• Vorsorgevollmacht erstellen → Notar

Wichtige Fristen – versäumen kostet Geld

6 Wochen

Erbausschlagung

Ab Kenntnis des Erbfalls (§1944 BGB). Bei Auslandsbezug: 6 Monate. Wer Gegenstände entnimmt, gilt automatisch als Erbe.

1 Jahr

Testamentsanfechtung

Ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (§2082 BGB).

3 Jahre

Pflichtteilsanspruch

Verjährt 3 Jahre nach Kenntnis des Erbfalls und der beeinträchtigenden Verfügung (§2332 BGB).

30 Jahre

Erbschaftsanspruch

Absolute Verjährung des Erbschaftsanspruchs (§197 BGB).

ErbenKompass bietet Orientierung – keine Rechtsberatung. Konsultieren Sie immer einen Fachanwalt für Erbrecht bei rechtlichen Streitigkeiten.