Nachlassgerichte in Deutschland
Das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist zuständig für Testamentseröffnung und Erbschein.
Wichtige Hinweise
- • Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen
- • Dort befindet sich die Nachlassabteilung
- • Testamente müssen dort abgegeben werden (§2259 BGB)
- • Hier beantragen Sie auch den Erbschein
- • Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer wird automatisch informiert
Nachlassgerichte nach Bundesland
Baden-Württemberg
Seit 1. Januar 2018 sind die Amtsgerichte als Nachlassgerichte zuständig (Notariatsreform 2017). Die früheren staatlichen Notariate wurden aufgelöst. Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Justiz-Portal öffnenHamburg
Amtsgericht Hamburg – Abteilung für Nachlasssachen, Lübeckertordamm 4.
(040) 42843-0
Justiz-Portal öffnenNordrhein-Westfalen
Amtsgericht am letzten Wohnsitz. NRW hat über 130 Amtsgerichte.
Justiz-Portal öffnenSo finden Sie Ihr Nachlassgericht
- Ermitteln Sie den letzten Wohnsitz des Verstorbenen
- Suchen Sie das zuständige Amtsgericht (Google: "Amtsgericht [Ort]")
- Fragen Sie nach der Nachlassabteilung
- Bringen Sie mit: Sterbeurkunde, Personalausweis, Testament (falls vorhanden)
ErbenKompass bietet Orientierung – keine Rechtsberatung.