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Erbfolge & Pflichtteil

Wer erbt wie viel? Was ist der Pflichtteil? Wie löst man eine Erbengemeinschaft? Von der gesetzlichen Erbfolge über Enterben bis zur Erbausschlagung – alle Antworten mit Rechnern und §§-Verweisen.

Gesetzliche Erbfolge auf einen Blick

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach BGB. Der Ehepartner erbt neben den Kindern:

Zugewinngemeinschaft

Ehepartner: 1/2 · Kinder teilen die andere Hälfte

Gütertrennung

Ehepartner: gleicher Anteil wie jedes Kind

§§ 1924–1936 BGB (Erbfolge), § 1371 BGB (Zugewinn)

Das müssen Sie über Erbfolge und Pflichtteil wissen

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist. Sie basiert auf Verwandtschaftsgraden und dem Ordnungsprinzip: Nähere Verwandte schließen entferntere aus. Kinder und Ehepartner erben immer zuerst. Geschwister, Nichten und Neffen kommen erst zum Zug, wenn keine Abkömmlinge und kein Ehepartner vorhanden sind.

Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern) vor vollständiger Enterbung. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Geschwister haben keinen Pflichtteil – ein weit verbreiteter Irrtum.

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