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Immobilie im Erbfall

Immobilien sind der häufigste Streitpunkt bei Erbschaften. Nießbrauch, Familienheim-Privileg, Erbengemeinschaft oder Verkauf – hier finden Sie alle Optionen, Rechner und Ratgeber für Ihre Entscheidung.

Behalten & Nutzen

Selbst einziehen, Familienheim-Privileg nutzen (10 Jahre, steuerfrei). Oder vermieten für laufende Einnahmen.

Übertragen mit Nießbrauch

Immobilie an Kinder übertragen, Wohnrecht behalten. Nießbrauchwert senkt die Steuer erheblich.

Verkaufen

Spekulationsfrist (10 Jahre) beachten. Bei Erbengemeinschaft: Einigung oder Teilungsversteigerung.

Die Immobilie – größter Vermögenswert und häufigster Streitpunkt

In über 50 % aller Erbfälle gehört mindestens eine Immobilie zum Nachlass. Und genau hier entstehen die meisten Konflikte: Geld kann man teilen – ein Haus nicht. Wenn mehrere Erben eine Immobilie erben, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Jede Entscheidung – verkaufen, vermieten, renovieren – muss einstimmig getroffen werden.

Mit der richtigen Planung lässt sich das vermeiden. Der Nießbrauch ermöglicht eine steueroptimierte Übertragung zu Lebzeiten. Das Familienheim-Privileg macht die Übertragung an den Ehepartner komplett steuerfrei. Und ein klares Testament verhindert die Erbengemeinschaft an der Immobilie.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Nießbrauch berechnen oder eine professionelle Bewertung anfordern.

Welchen Experten brauchen Sie?

Immobilien im Erbfall sind komplex. Diese Fachleute helfen bei Bewertung, Übertragung und Verkauf: