Immobilie im Erbfall
Immobilien sind der häufigste Streitpunkt bei Erbschaften. Nießbrauch, Familienheim-Privileg, Erbengemeinschaft oder Verkauf – hier finden Sie alle Optionen, Rechner und Ratgeber für Ihre Entscheidung.
Behalten & Nutzen
Selbst einziehen, Familienheim-Privileg nutzen (10 Jahre, steuerfrei). Oder vermieten für laufende Einnahmen.
Übertragen mit Nießbrauch
Immobilie an Kinder übertragen, Wohnrecht behalten. Nießbrauchwert senkt die Steuer erheblich.
Verkaufen
Spekulationsfrist (10 Jahre) beachten. Bei Erbengemeinschaft: Einigung oder Teilungsversteigerung.
Die Immobilie – größter Vermögenswert und häufigster Streitpunkt
In über 50 % aller Erbfälle gehört mindestens eine Immobilie zum Nachlass. Und genau hier entstehen die meisten Konflikte: Geld kann man teilen – ein Haus nicht. Wenn mehrere Erben eine Immobilie erben, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Jede Entscheidung – verkaufen, vermieten, renovieren – muss einstimmig getroffen werden.
Mit der richtigen Planung lässt sich das vermeiden. Der Nießbrauch ermöglicht eine steueroptimierte Übertragung zu Lebzeiten. Das Familienheim-Privileg macht die Übertragung an den Ehepartner komplett steuerfrei. Und ein klares Testament verhindert die Erbengemeinschaft an der Immobilie.
Rechner & Services
Ratgeber-Artikel
Nießbrauch bei Immobilien
Übertragen und trotzdem wohnen – so funktioniert die Steueroptimierung
Immobilie geerbt – was tun?
Behalten, verkaufen oder übertragen: Alle Optionen
Erbengemeinschaft an einer Immobilie
So vermeiden Sie die Teilungsversteigerung
Familienheim-Privileg
Immobilie komplett steuerfrei an den Ehepartner
Erbschaftsteuer vermeiden
Nießbrauch als eine der 7 legalen Strategien
Welchen Experten brauchen Sie?
Immobilien im Erbfall sind komplex. Diese Fachleute helfen bei Bewertung, Übertragung und Verkauf: