Handlungsunfähigkeit
Ein Angehöriger ist durch Demenz, Schlaganfall oder schwere Erkrankung nicht mehr handlungsfähig. Jetzt zählt, was vorher geregelt wurde. Ohne Vorsorgevollmacht wird es kompliziert.
5 wichtigste Schritte
Vorsorgevollmacht suchen
DringendGibt es eine Vorsorgevollmacht? Prüfen Sie: Zuhause, beim Notar, im Zentralen Vorsorgeregister (zvr-online.de). Wenn ja: Sofort aktivieren.
Ohne Vollmacht: Betreuung beantragen
DringendBeim Betreuungsgericht (Amtsgericht). Dauert 6–12 Wochen. Ärztliches Attest mitbringen. In der Zwischenzeit kann NIEMAND rechtsverbindlich handeln.
Amtsgericht findenLaufende Kosten sichern
Miete, Versicherungen, Verträge – was muss sofort geregelt werden? Bankvollmacht prüfen oder beantragen.
Vermögen sichern
Überblick über Konten, Verträge, Immobilien. Ärztliche Dokumentation der Handlungsunfähigkeit sichern.
Anwalt kontaktieren
Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Was darf der Betreuer/Bevollmächtigte? Wie ist die Haftung?
Kontakt aufnehmenDas sollten Sie vermeiden
Ohne Vollmacht Bankgeschäfte tätigen
Verträge im Namen des Betroffenen unterschreiben
Abwarten – Betreuungsantrag zeitnah stellen
Vermögen des Betroffenen für eigene Zwecke verwenden
Passende Tools
Häufige Fragen
Checkliste
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ErbenKompass bietet Orientierung – keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.